Öffnung ab 1. März
Aktualisiertes Schutzkonzept von AGVS und BAZ ist online
26. Februar 2021 agvs-upsa.ch – Ab 1. März können alle Läden, darunter auch die Verkaufsflächen der Garagenbetriebe, wieder öffnen. Dabei gilt es weiterhin, die Vorgaben zum Schutz der Gesundheit umzusetzen. Der AGVS und die Branchenlösung BAZ haben das Schutzkonzept entsprechend auf den neusten Stand gebracht.
Quelle: Istock
mig. Nun herrscht Klarheit: Am 1. März dürfen die Schweizer Garagisten ihre Ausstellungs- und Verkaufsflächen wieder öffnen. Auch die selbstbedienten und bedienten Waschanlagen dürfen an Sonntagen und nach 19 Uhr geöffnet haben. Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben. Selbst wenn die epidemiologische Lage wegen der neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist.
Dabei gilt es weiterhin, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und branchenweite Schutzkonzepte umzusetzen. Das Schutzkonzept für Garagenbetriebe basiert einerseits auf den Hygiene- und Verhaltensregeln, andererseits auf den Prinzipien zum Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz, die der AGVS, die BAZ und das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco festgelegt haben. Das Schutzkonzept hat ein oberstes Ziel: Kundinnen und Kunden und Mitarbeitende bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Hauptverantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzeptes sind die Betriebe. Die Aufsicht obliegt den Kantonen.
Das angepasste Schutzkonzept für Garagenbetriebe.
Das angepasste Schutzkonzept für Garagenbetriebe im Änderungsmodus.
Das angepasste Factsheet «Rechtliche Informationen zum Coronavirus» ist online.
Das angepasste Schutzkonzept für Garagenbetriebe im Änderungsmodus.
Das angepasste Factsheet «Rechtliche Informationen zum Coronavirus» ist online.
Quelle: Istock
mig. Nun herrscht Klarheit: Am 1. März dürfen die Schweizer Garagisten ihre Ausstellungs- und Verkaufsflächen wieder öffnen. Auch die selbstbedienten und bedienten Waschanlagen dürfen an Sonntagen und nach 19 Uhr geöffnet haben. Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben. Selbst wenn die epidemiologische Lage wegen der neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist.
Dabei gilt es weiterhin, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und branchenweite Schutzkonzepte umzusetzen. Das Schutzkonzept für Garagenbetriebe basiert einerseits auf den Hygiene- und Verhaltensregeln, andererseits auf den Prinzipien zum Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz, die der AGVS, die BAZ und das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco festgelegt haben. Das Schutzkonzept hat ein oberstes Ziel: Kundinnen und Kunden und Mitarbeitende bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Hauptverantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzeptes sind die Betriebe. Die Aufsicht obliegt den Kantonen.
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