Das Parlament hat neue wichtige Bestimmungen, was die Meldepflicht für
- Inhaber- und für Namenaktionäre nicht kotierter Aktiengesellschaften,
- GmbH-Anteilsinhaber, sowie für
- Genossenschafter
anbetrifft, verabschiedet.
Gleichzeitig entstehen dadurch für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften neue Verzeichnis- und Aufbewahrungspflichten.
Diese Bestimmungen sind am 1. Juli 2015 in Kraft getreten!
Die Details über diese Bestimmungen entnehmen Sie aus folgendem Dokument:
Wichtige Informationen für alle AG, GmbH und Genossenschaften!
- Inhaber- und für Namenaktionäre nicht kotierter Aktiengesellschaften,
- GmbH-Anteilsinhaber, sowie für
- Genossenschafter
anbetrifft, verabschiedet.
Gleichzeitig entstehen dadurch für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften neue Verzeichnis- und Aufbewahrungspflichten.
Diese Bestimmungen sind am 1. Juli 2015 in Kraft getreten!
Die Details über diese Bestimmungen entnehmen Sie aus folgendem Dokument:
Wichtige Informationen für alle AG, GmbH und Genossenschaften!