Neuer Importeur für Nissan und FCA-Marken

Bergé Auto

Neuer Importeur für Nissan und FCA-Marken

29. Oktober 2021 agvs-upsa.ch – Viele Schweizer Garagisten erhalten einen neuen Importeur. Die spanische Gruppe Bergé Auto ist künftig für den Import von Nissan, aber auch der Stellantis-Marken Abarth, Fiat, Alfa Romeo, Jeep sowie Fiat Professional in die Schweiz zuständig.
 
jaime.jpgJaime Gorbeña, Vorstand bei Bergé Auto, und sein spanisches Unternehmen werden zu einem wichtigen Player auf dem Schweizer Markt. Quelle: Bergé Auto

pd/jas. Stimmt die Schweizer Wettbewerbskommission zu, baut die spanische Gruppe Bergé Auto ihre Stellung in der Schweiz massiv aus. Das Unternehmen von Vorstand Jaime Gorbeña hat mit Stellantis eine Vereinbarung zur Übernahme des Vertriebsgeschäfts der Marken Abarth, Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Fiat Professional in der Schweiz getroffen. Nach Abschluss der Transaktion wird Bergé Auto die Verantwortung für alle Aktivitäten von FCA Schweiz übernehmen und die derzeitigen Mitarbeiter transferieren. Das FCA Motor Village in Genf ist nicht Teil der Transaktion und die Einzelhandelsaktivitäten in Genf bleiben ebenfalls unter der Aufsicht von Stellantis.
 
Bergé Auto will sich auf die Erfahrung und das umfassende Know-how des lokalen Teams verlassen. Mit der operativen Eingliederung des Schweiz Geschäfts der fünf Stellantis-Marken bauen die Spanier, die hierzulande 2019 mit der Übernahme des Hyundai-Imports gestartet sind, ihr Präsenz massiv aus. «Wir freuen uns, dass Bergé Auto eine Vereinbarung mit Stellantis unterzeichnet konnte und damit unsere langjährige Beziehung, die sieben Märkte weltweit umfasst, konsolidiert. Die Aufnahme der Schweiz in unser Portfolio wird zweifelsohne den Umfang unseres Geschäfts auf dem hart umkämpften europäischen Markt erweitern», erklärte Jorge Navea, CEO von Bergé Auto. «Mit unserer umfassenden Erfahrung im Bereich der digitalen Transformation und des neuen Mobilitäts-Ökosystems sind wir fest entschlossen, langfristiges Wachstum für die Marken und das Händlernetz zu fördern.»
 
berge_logo_02.pngQuelle: Bergé Auto

Damit noch nicht genug, denn Bergé Auto gab zudem bekannt, dass es per Februar 2022 auch noch als Importeur von Nissan-Neufahrzeugen, -Teilen und -Dienstleistungen in der Schweiz verantwortlich zeichnen wird. Für Österreich arbeiten die Spanier und Nissan daran, in den kommenden Wochen ebenfalls einen Vertrag abzuschliessen. Der Betriebsübergang zu Bergé Auto soll kurz nach Abschluss der Übertragung des Schweizer Betriebs erfolgen.
 
Bergé Auto möchte eine führende Rolle bei der grossen Transformation übernehmen, die sich derzeit in der Automobilindustrie vollzieht, und zur Entwicklung der Mobilitätslösungen der Zukunft beitragen, indem es ein diversifiziertes Portfolio von Mobilitätsprodukten und -dienstleistungen wie Eigentum, Abonnement, B2B/B2C und neue digitale Kanäle anbietet. Was dies genau für die Schweizer Garagisten bedeutet, wird sich in den kommenden Wochen noch zeigen.
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Kommentare


Rolf Grieder 7. November 2023 - 19:45
Guten Tag Ich bin auf der Suche nach einer Antwort. Mein Anliegen ist folgendes: Als Tierbetreuer, hauptsächlich mit Hunden möchte ich einen Nissan NV 200 mit fest montierten Hundeboxen, anstelle von Sitzen ausbauen. Ist es möglich dieses Fahrzeug als Lieferwagen zu prüfen und einzulösen? Gibt es die Möglichkeit, dass der Importeur von Nissan Automobilen eine Freigabe bzw. eine Erlaubnis für einen solchen Ausbau erteilt. Gemäss Auskunft eines Technischen Sachverständigen der Motorfahrzeugprüfstelle Bern ist es möglich, wenn der Importeur das OK gibt. In der Schweizer Strassenverordnung steht geschrieben, dass ein Prüfen und einlösen eines solchen Fahrzeuges möglich ist als Personen- oder Sachentransporter, je nachdem was mehr angewendet wird. Das Fahrzeug ist ein Nissan NV 200 Jg 08.05.2012 Typengenehmigung 1NA5 73 Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar. FG Rolf Grieder

agvs_admin 9. November 2023 - 10:46
Die Einteilung als Personenwagen (Kategorie M1) oder Lieferwagen (Kategorie N1) erfolgt jeweils im Rahmen der ersten Inverkehrsetzung in der Schweiz. Eine nachträgliche Änderung der Klassierung ist zwar möglich, bedeutet aber einiges an Aufwand. So muss z.B. das Fahrzeug ausserordentlich geprüft werden beim Strassenverkehrsamt. Es empfiehlt sich zudem zu klären, ob die Änderung der Fahrzeugart tatsächlich sinnvoll ist, da bei Lieferwagen allenfalls höhere Versicherungsprämien, Verkehrssteuern und Nachprüffristen gelten. Falls Sie die Änderung der Fahrzeugart umsetzen möchten, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum zuständigen Strassenverkehrsamt und zum Inhaber der Typengenehmigung, in Ihrem Fall ist dies der Importeur oder zu einem Nissan-Vertragshändler. AGVS