Ständerat bremst Tempo 30

Motion Schilliger

Ständerat bremst Tempo 30

6. März 2024 agvs-upsa.ch – Nach dem Nationalrat sagt auch der Ständerat Ja zur Motion Schilliger, die die Hierarchie im Strassennetz beibehalten und auf flächendeckend Tempo 30 innerorts verzichten will. Sascha Rhyner

In vielen Städten entstehen immer mehr Tempo-30-Zonen, obwohl grundsätzlich in der Schweiz innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Diesem Wildwuchs will der Luzerner FDP-Nationalrat Peter Schilliger mit seiner Motion «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sicher» Einhalt gebieten. Nach dem Nationalrat im Herbst folgt nun auch der Ständerat dieser Forderung und überwies die Motion mit 25 zu 15 Stimmen an den Bundesrat.

Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes so anzupassen, dass die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Konkret: Innerorts gilt im Grundsatz Tempo 50 und in Siedlungsstrassen wird Tempo 30 ermöglicht. Tempo 30 soll auf diese Weise nicht chaotisch auf beliebigen und verkehrsorientierten Strassen eingeführt werden.

Der AGVS begrüsst den Entscheid, weil dieser die flächendeckende Verbreitung von Tempo 30 bremst und für eine klare Hierarchie sowie ein funktionsgemässes Zusammenspiel des Strassennetzes sorgt. Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen führt zu Ausweichverkehr durch Nebenstrassen und Quartiere, was mit der Annahme dieser Motion verhindert werden kann. Tempo 30 kann weiterhin streckenweise angeordnet werden, wenn es Sinn macht – wie beispielweise in Quartieren und bei Schulen.

Ja zum Zusatzkredit für Verladestationen
Der Bundesrat möchte Autoverladeanlagen mit 40 Mio. Franken unterstützen und die Finanzierung so weit anpassen, dass die Bahnen das Rollmaterial künftig mit Bankkrediten finanzieren. Bei finanziellen Defiziten kann der Bund Abgeltungen leisten. Da die Autoverlade Revisionen und Neuerungen unterzogen werden müssen, ist der Zusatzkredit aus Sicht des AGVS notwendig. Der Ständerat folgte dem Antrag des Bundesrats und auch dem Nationalrat, der das Geschäft bereits im letzten Jahr verabschiedet hatte.

Umrüstung von Verbrenner zu Elektro soll vereinfacht werden
Strassenfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sollen einfacher zu elektrisch betriebenen Fahrzeugen umgebaut werden können. Als zweite Kammer folgte der Ständerat der Motion Storni. Die kleine Kammer stimmte der Motion des Tessiner SP-Nationalrats Bruno Storni am Mittwoch mit 36 zu 2 Stimmen zu. Sie geht damit zur Umsetzung an die Landesregierung. Der Bundesrat muss nun die notwendigen Gesetzes- und/oder Verordnungsanpassungen vornehmen, um die strengen Vorschriften anzupassen, die eine Umrüstung der Motoren von Strassenfahrzeugen von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren verhindern. Dies Betrifft insbesondere Hürden durch die Zertifizierungen für Komponenten, die bereits eine Genehmigung haben, sowie Anforderungen für destruktive Tests.

Der AGVS begrüsste die Motion. Zentral ist, dass die Betriebs- und Verkehrssicherheit durch den Umbau gewährleistet bleibt. Eine Umrüstung des Antriebs von Einzelfahrzeugen ist tatsächlich auflagentechnisch und bewilligungstechnisch grossen Hürden ausgesetzt. Solange die mit der Motion angestrebten Erleichterungen die für die Verkehrssicherheit notwendigen Auflagen nicht aushebeln, sei die Motion zu begrüssen.
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