«Fall VW»: Unverändert viele Vertragsabschlüsse
29. Oktober 2015 agvs-upsa.ch – Die Diesel-Affäre setzt dem Volkswagen-Konzern zwar finanziell zu, doch auf die Bestelleingänge neuer Autos scheint der Skandal keinen Einfluss zu haben.
Im dritten Quartal 2015 ist Volkswagen tief in die roten Zahlen gerutscht: Der weltweit zweitgrösste Autohersteller erwirtschaftete einen Verlust von 3,5 Milliarden Euro. Grund ist natürlich die «Dieselthematik», wie Volkswagen den Skandal um die gefälschten Schadstoffwerte bei Dieselmotoren nennt. Rund 6,7 Milliarden Euro hat der Konzern bisher für die Bewältigung der Krise zurückgestellt. Ob das reichen wird, ist allerdings fraglich.
So oder so scheinen die Autokäufer aber immer noch von den Konzernmarken Audi, Seat, Skoda und VW überzeugt zu sein. Gemäss der Deutsche Presse Agentur (dpa) wurden in Deutschland seit Bekanntwerden der Abgas-Manipulationen sogar mehr Autos bestellt. Allerdings gebe es Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. So seien etwa die Bestellungen für Autos mit Dieselmotoren in Grossbritannien zurückgegangen. Unter dem Strich wirke sich die Affäre bisher nicht auf die Auftragseingänge aus.
Auch in der Schweiz hat der Diesel-Skandal scheinbar keinen Einfluss auf die Bestellungen. „Bei den Vertragsabschlüssen halten wir uns auf dem Niveau der Vormonate“, sagte VW-Sprecher Livio Piatti gegenüber 20 Minuten. Und auch der Dieselanteil an den Verkäufen sei stabil.
20. Oktober 2015 agvs-upsa.ch - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hebt das Zulassungsverbot für gewisse Nutzfahrzeuge aus dem Volkswagenkonzern auf. Diese Fahrzeuge sind nicht von Abgasmanipulationen betroffenen und können ab sofort wieder in Verkehr gesetzt werden. Das ASTRA hat die Weisung an die Strassenverkehrsämter entsprechend aktualisiert.
Nach Informationen und Untersuchungen des deutschen Kraftfahrbundesamtes (KBA) steht fest, dass die Nutzfahrzeugmodelle „T5“, „T6“, „Amarok“ und „Crafter“ von Volkswagen mit Dieselmotoren nicht von Abgasmanipulationen betroffen sind. Weiter sind verschiedene Modelle der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen mit neueren Dieselmotorvarianten ebenfalls nicht betroffen.
Diese nicht betroffenen Fahrzeuge können deshalb ab sofort wieder normal zugelassen werden. Die Strassenverkehrsämter sind entsprechend informiert.
Das Zulassungsverbot gilt jedoch nach wie vor für diejenigen Modelle der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen, die eine manipulierte Abgassoftware eingebaut haben (Abgasnorm EURO5) und die mit Dieselmotoren der Ausführungen 1,2TDI, 1,6TDI und 2.0TDI ausgerüstet sind.
Über weitere Aktualisierungen des Zulassungsverbots wird entschieden, wenn neue gesicherte Erkenntnisse vorliegen.
15. Oktober 2015 agvs-upsa.ch – Volkswagen will in Europa insgesamt 8,5 Millionen Fahrzeuge zurückrufen. Vor dieser Ankündigung hatte das Kraftfahrt-Bundesamt für Deutschland bereits einen Rückruf von 2,4 Millionen Volkswagen mit Dieselmotor angeordnet.
In der Schweiz hält die AMAG als Importeurin der Marke eigenen Angaben zufolge einen amtlichen Rückruf für unnötig. Man sei auf einen Rückruf vorbereitet und diesbezüglich in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Strassen (Astra). AMAG teilte dem Amt mit, dass sie die Rückrufaktion übernehmen würde und diese daher nicht von Amtes wegen angeordnet werden müsse. Sobald die notwendigen Halterangaben vorliegen wird die AMAG die betroffenen Kunden informieren.
13. Oktober 2015 agvs-upsa.ch - Der neu konstituierte VW-Vorstand hat in einer Sondersitzung wichtige Entscheidungen getroffen. So soll in Zukunft nur noch die SCR-Technologie zur Abgasnachbehandlung bei Dieselfahrzeugen zum Einsatz kommen. Gleichzeitig werden die Investitionen um 1 Milliarde Euro pro Jahr gekürzt.
Der VW-Vorstandsvorsitzende Herbert Diess betonte: «Die Marke Volkswagen stellt sich für die Zukunft neu auf. Wir werden effizienter, richten die Produktpalette und Kerntechnologien neu aus und schaffen uns mit dem beschleunigten Effizienzprogramm den Spielraum für zukunftsweisende Technologien.»
Neuausrichtung der Diesel-Strategie
Für Europa und Nordamerika wurde ein vollständiger Umstieg bei Diesel-Aggregaten weg von den NOx-Speicherkatalysatoren auf die SCR- und AdBlue-Technologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt beschlossen.
Weiterentwicklung des Modularen Querbaukastens
Der bewährte technische Standard-Baukasten MQB wird wesentlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stehen Plug In-Hybride mit nochmals grösserer Reichweite, Grossserien-Elektrofahrzeuge mit einem Radius von bis zu 300 Kilometern, ein 48-Volt-Bordnetz (Mild Hybrid) sowie immer effizientere Diesel-, Benziner- und Erdgasantriebe.
Elektrifizierungsbaukasten
Basierend auf den Erfahrungen bestehender Fahrzeugarchitekturen wird ein Elektrifizierungsbaukasten (MEB) für das Kompaktsegment konzipiert. Dieser ist für mehrere Marken sowie für Pw und leichte Nutzfahrzeuge gleichermassen geeignet.
Phaeton neu definiert - die Zukunft ist elektrisch
Der neue Phaeton wird als Leitstern für das Profil der Marke in der nächsten Dekade stehen. Der Vorstand hat nun das aktuell laufende Projekt neu aufgesetzt. Im Lastenheft stehen unter anderem ein voll elektrischer Antrieb mit Langstreckentauglichkeit sowie ein emotionales Design.
2. Oktober 2015 agvs-upsa.ch - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat heute eine Weisung erlassen, die verhindert, dass die von Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge auf Schweizer Strassen gelangen. Das vorläufige Zulassungsverbot betrifft nur für Fahrzeuge, die erstmals in der Schweiz immatrikuliert werden. Es gilt ab Montag, 5. Oktober 2015.
Das ASTRA hat heute aus Gründen des Umweltschutzes eine Weisung erlassen, die verhindert, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge aus dem Ausland in Verkehr gesetzt werden können. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter der Kantone und wurde auch den verschiedenen Importeuren zugestellt.
Betroffen sind Modelle aus dem Volkswagenkonzern der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen der Baujahre 2009 bis 2014 (Ausführungen EURO5), die mit Dieselmotoren in den Ausführungen 1,2TDI, 1,6TDI und 2.0TDI ausgerüstet sind. Über die Aufhebung des Zulassungsverbots wird entschieden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
Nicht betroffen sind bereits in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren oder als Occasionen gehandelt werden. Über die Zulassungsdaten des ASTRA sowie der Strassenverkehrsämter können die Halter für Rückrufaktionen eruiert werden.
29. September 2015 agvs-upsa.ch – Der «Fall VW» nimmt auch in der Schweiz immer grössere Ausmasse an. Der AGVS-Newsdesk verschafft Ihnen mit einer Presseschau einen Überblick, was bisher geschah und informiert Sie über die aktuelle Entwicklung.
Angefangen hat der «Fall VW» zwar im fernen Amerika, doch letzten Freitag ist er mit aller Härte über die Schweiz hereingebrochen: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bereitet Verfügungen vor, welche verhindern, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge aus dem Ausland in Verkehr gesetzt werden können. Mit dieser Massnahme verhindert das ASTRA, dass weitere potenziell betroffene Fahrzeuge neu für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen werden und die Verunsicherung bei den Konsumenten weiter zunimmt.
Nicht betroffen von dieser Verfügung sind Schweizer Occasionsautos und alle bereits in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren oder als Occasionen gehandelt werden.
AMAG-CEO Morten Hannesbo erklärte dem «Blick», die Zahl der betroffenen Fahrzeuge sei tiefer, als vom ASTRA in einer ersten Stellungnahme vermeldet, und man hätte abwarten können, bis konkrete Zahlen vorlägen, wie dies normalerweise bei sicherheitsrelevanten Abklärungen der Fall sei. Gleichzeitig gab er sich aber kooperativ: «Wir arbeiten mit dem ASTRA offen und umfassend zusammen, um den Sachverhalt schnell und vollumfänglich abzuklären.»
Andreas Burgener, Direktor auto-schweiz, trat am Samstag im Radio SRF auf. Er warnte vor Verallgemeinerungen. Getrickst worden sei lediglich bei einer Motorengruppe eines Konzerns. Für alle anderen Autohersteller gelte die Unschuldsvermutung. Und weiter: Das vom ASTRA verhängte Verkaufsverbot gebe der Branche noch einen oben drauf. Alle anderen Länder unternähmen aktuell Abklärungen und Messungen, nur die Schweiz greife zum Hammer des Verkaufsverbots. Und der Wiedereinführung obligatorischer Abgastests erteilte Burgener eine Absage, er sagte, die Typengenehmigung reiche.
Auch in der Sonntagspresse war der «Fall VW» ein grosses Thema. In der NZZ am Sonntag kam EMPA-Ingenieur Christian Bach zu Wort: Dieser Fall werde zu einem Umdenken in der Autoindustrie führen, sagte er dem Blatt. Denn mobile Abgasanalysesysteme, welche den VW-Betrug aufdeckten, habe es bis vor kurzem noch nicht in der erforderlichen Qualität gegeben. Und sein Fazit: «Der Dieselmotor wird dank dem 'Fall VW' schneller sauber werden als viele es für möglich gehalten haben.»
Am Montag ist etwas Ruhe eingekehrt. Alle (auch wir) warten auf die offizielle Erklärung des ASTRA. Roger Kunz, Präsident des Verbandes Freier Autohandel Schweiz (VFAS) verschickte allerdings eine Pressemitteilung, die vom «Blick» aufgenommen wurde. Darin heisst es, dass man eine Schadenersatzforderung gegenüber dem VW-Konzern plane. Der VFAS rechnet mit rund 1000 praktisch unverkäuflichen Autos, welche bei den Schweizer Händler unimmatrikuliert in den Garagen herumstehen.
AGVS-Newsdesk: Was ging Ihnen durch den Kopf, als Sie von den Abgasmanipulationen erfahren haben?
Urs Wernli: Spontan dachte ich: Das ist ein schlechtes Signal für die Autobranche. Schade, denn die Autoindustrie bemüht sich seit Jahren intensiv darum, die Abgaswerte zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen – mit Erfolg.
Und wie ist die Stimmung bei den Garagisten?
Aus Sorge um die Sorgen ihrer Kunden ist die Stimmung bei den Garagisten angespannt. Sie sind mit etwas konfrontiert, für das sie nichts dafür können. Als Bindeglied zwischen Herstellern, Importeuren und Automobilisten stehen die Garagisten aktuell in einem unangenehmen Spannungsfeld: Kundinnen und Kunden suchen bei ihren Garagisten zunehmend Antworten auf ihre Fragen. Die Verunsicherung steigt an.
Wie stehts um Ihr Vertrauen zum Importeur?
Der Importeur ist genau so unschuldig wie unsere Garagisten. Beide vertreiben, verkaufen und warten die Fahrzeuge, die die Hersteller produzieren. Die Qualität der Partnerschaft mit den Importeuren ist davon nicht betroffen. Wir arbeiten in verschiedenen Bereichen zusammen, z.B. auch in der Aus- und Weiterbildung, wo die Branche zu den weltweit Besten gehört.
Was sind die Forderungen des AGVS?
Der bestehende EU-Prüfzyklus, der auch für die Fahrzeuge in der Schweiz gilt, ist schon seit längerer Zeit in Diskussion. Aus Sicht von Experten ist er in verschiedenen Punkten fragwürdig, beispielsweise werden beim Test normalerweise in Betrieb stehende elektrische Verbraucher wie die Klimaanlage ausgeschaltet. Des Weiteren entspricht das auf dem Prüfstand unter Laborbedingungen abgefahrene Geschwindigkeit- und Beschleunigungsprofil keineswegs einem alltäglichen Fahrverhalten. Der AGVS rechnet damit, dass ab 2017 ein neuerer Prüfzyklus vorliegt und europaweit gilt. Im Rahmen dieses neuen Prüfzyklus kann es auch sein, dass dann – wie es bei den neueren schweren NFZ bereits der Fall ist – die Emissionen direkt im Fahrbetrieb überwacht werden. Dabei spricht man von Real-Driving-Emissions (RDE).
Braucht es jetzt Stichprobenkontrollen?
Nein, das macht keinen Sinn. Stichproben könnte man aufgrund der Vergleichbarkeit nur unter Bedingungen machen, wie sie von den entsprechenden Herstellern gemacht werden. Wichtiger ist, dass jetzt der EU-Prüfzyklus aktualisiert und optimiert wird.
Inwiefern stellen Sie sich auf eine Rückrufaktion ein?
Das ist gut vorstellbar. Weil es sich aber nicht um ein akutes Sicherheitsproblem handelt, dürfte diese Fahrzeugüberprüfung in Europa aber als Service-Aktion realisiert werden. Das heisst, dass entsprechende Fahrzeuge im Rahmen ihres nächsten Werkstattbesuchs kostenlos überprüft und mit einem Software-Update ausgestattet werden.
Droht der Autobranche ein Imageschaden?
Ja, leider, der Imageschaden ist bereits eingetreten und wird durch den weiteren Verlauf und den entsprechend ausgelösten Handlungen und Angebote beeinflusst. Auch wenn die Garagisten nur die angelieferten Fahrzeuge betreuen ist es für uns entscheidend, dass jetzt ehrlich und transparent informiert wird, sobald verlässliche Informationen vorliegen. Darauf vertrauen wir und bieten den Garagenkunden jegliche Transparenz.
Im dritten Quartal 2015 ist Volkswagen tief in die roten Zahlen gerutscht: Der weltweit zweitgrösste Autohersteller erwirtschaftete einen Verlust von 3,5 Milliarden Euro. Grund ist natürlich die «Dieselthematik», wie Volkswagen den Skandal um die gefälschten Schadstoffwerte bei Dieselmotoren nennt. Rund 6,7 Milliarden Euro hat der Konzern bisher für die Bewältigung der Krise zurückgestellt. Ob das reichen wird, ist allerdings fraglich.
So oder so scheinen die Autokäufer aber immer noch von den Konzernmarken Audi, Seat, Skoda und VW überzeugt zu sein. Gemäss der Deutsche Presse Agentur (dpa) wurden in Deutschland seit Bekanntwerden der Abgas-Manipulationen sogar mehr Autos bestellt. Allerdings gebe es Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. So seien etwa die Bestellungen für Autos mit Dieselmotoren in Grossbritannien zurückgegangen. Unter dem Strich wirke sich die Affäre bisher nicht auf die Auftragseingänge aus.
Auch in der Schweiz hat der Diesel-Skandal scheinbar keinen Einfluss auf die Bestellungen. „Bei den Vertragsabschlüssen halten wir uns auf dem Niveau der Vormonate“, sagte VW-Sprecher Livio Piatti gegenüber 20 Minuten. Und auch der Dieselanteil an den Verkäufen sei stabil.
20. Oktober 2015 agvs-upsa.ch - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hebt das Zulassungsverbot für gewisse Nutzfahrzeuge aus dem Volkswagenkonzern auf. Diese Fahrzeuge sind nicht von Abgasmanipulationen betroffenen und können ab sofort wieder in Verkehr gesetzt werden. Das ASTRA hat die Weisung an die Strassenverkehrsämter entsprechend aktualisiert.
Nach Informationen und Untersuchungen des deutschen Kraftfahrbundesamtes (KBA) steht fest, dass die Nutzfahrzeugmodelle „T5“, „T6“, „Amarok“ und „Crafter“ von Volkswagen mit Dieselmotoren nicht von Abgasmanipulationen betroffen sind. Weiter sind verschiedene Modelle der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen mit neueren Dieselmotorvarianten ebenfalls nicht betroffen.
Diese nicht betroffenen Fahrzeuge können deshalb ab sofort wieder normal zugelassen werden. Die Strassenverkehrsämter sind entsprechend informiert.
Das Zulassungsverbot gilt jedoch nach wie vor für diejenigen Modelle der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen, die eine manipulierte Abgassoftware eingebaut haben (Abgasnorm EURO5) und die mit Dieselmotoren der Ausführungen 1,2TDI, 1,6TDI und 2.0TDI ausgerüstet sind.
Über weitere Aktualisierungen des Zulassungsverbots wird entschieden, wenn neue gesicherte Erkenntnisse vorliegen.
15. Oktober 2015 agvs-upsa.ch – Volkswagen will in Europa insgesamt 8,5 Millionen Fahrzeuge zurückrufen. Vor dieser Ankündigung hatte das Kraftfahrt-Bundesamt für Deutschland bereits einen Rückruf von 2,4 Millionen Volkswagen mit Dieselmotor angeordnet.
In der Schweiz hält die AMAG als Importeurin der Marke eigenen Angaben zufolge einen amtlichen Rückruf für unnötig. Man sei auf einen Rückruf vorbereitet und diesbezüglich in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Strassen (Astra). AMAG teilte dem Amt mit, dass sie die Rückrufaktion übernehmen würde und diese daher nicht von Amtes wegen angeordnet werden müsse. Sobald die notwendigen Halterangaben vorliegen wird die AMAG die betroffenen Kunden informieren.
13. Oktober 2015 agvs-upsa.ch - Der neu konstituierte VW-Vorstand hat in einer Sondersitzung wichtige Entscheidungen getroffen. So soll in Zukunft nur noch die SCR-Technologie zur Abgasnachbehandlung bei Dieselfahrzeugen zum Einsatz kommen. Gleichzeitig werden die Investitionen um 1 Milliarde Euro pro Jahr gekürzt.
Der VW-Vorstandsvorsitzende Herbert Diess betonte: «Die Marke Volkswagen stellt sich für die Zukunft neu auf. Wir werden effizienter, richten die Produktpalette und Kerntechnologien neu aus und schaffen uns mit dem beschleunigten Effizienzprogramm den Spielraum für zukunftsweisende Technologien.»
Neuausrichtung der Diesel-Strategie
Für Europa und Nordamerika wurde ein vollständiger Umstieg bei Diesel-Aggregaten weg von den NOx-Speicherkatalysatoren auf die SCR- und AdBlue-Technologie zum frühestmöglichen Zeitpunkt beschlossen.
Weiterentwicklung des Modularen Querbaukastens
Der bewährte technische Standard-Baukasten MQB wird wesentlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt stehen Plug In-Hybride mit nochmals grösserer Reichweite, Grossserien-Elektrofahrzeuge mit einem Radius von bis zu 300 Kilometern, ein 48-Volt-Bordnetz (Mild Hybrid) sowie immer effizientere Diesel-, Benziner- und Erdgasantriebe.
Elektrifizierungsbaukasten
Basierend auf den Erfahrungen bestehender Fahrzeugarchitekturen wird ein Elektrifizierungsbaukasten (MEB) für das Kompaktsegment konzipiert. Dieser ist für mehrere Marken sowie für Pw und leichte Nutzfahrzeuge gleichermassen geeignet.
Phaeton neu definiert - die Zukunft ist elektrisch
Der neue Phaeton wird als Leitstern für das Profil der Marke in der nächsten Dekade stehen. Der Vorstand hat nun das aktuell laufende Projekt neu aufgesetzt. Im Lastenheft stehen unter anderem ein voll elektrischer Antrieb mit Langstreckentauglichkeit sowie ein emotionales Design.
2. Oktober 2015 agvs-upsa.ch - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat heute eine Weisung erlassen, die verhindert, dass die von Abgasmanipulationen betroffenen Fahrzeuge auf Schweizer Strassen gelangen. Das vorläufige Zulassungsverbot betrifft nur für Fahrzeuge, die erstmals in der Schweiz immatrikuliert werden. Es gilt ab Montag, 5. Oktober 2015.
Das ASTRA hat heute aus Gründen des Umweltschutzes eine Weisung erlassen, die verhindert, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge aus dem Ausland in Verkehr gesetzt werden können. Diese Weisung richtet sich an die Strassenverkehrsämter der Kantone und wurde auch den verschiedenen Importeuren zugestellt.
Betroffen sind Modelle aus dem Volkswagenkonzern der Marken Audi, Seat, Skoda und Volkswagen der Baujahre 2009 bis 2014 (Ausführungen EURO5), die mit Dieselmotoren in den Ausführungen 1,2TDI, 1,6TDI und 2.0TDI ausgerüstet sind. Über die Aufhebung des Zulassungsverbots wird entschieden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
Nicht betroffen sind bereits in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren oder als Occasionen gehandelt werden. Über die Zulassungsdaten des ASTRA sowie der Strassenverkehrsämter können die Halter für Rückrufaktionen eruiert werden.
29. September 2015 agvs-upsa.ch – Der «Fall VW» nimmt auch in der Schweiz immer grössere Ausmasse an. Der AGVS-Newsdesk verschafft Ihnen mit einer Presseschau einen Überblick, was bisher geschah und informiert Sie über die aktuelle Entwicklung.
Angefangen hat der «Fall VW» zwar im fernen Amerika, doch letzten Freitag ist er mit aller Härte über die Schweiz hereingebrochen: Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) bereitet Verfügungen vor, welche verhindern, dass neue, noch nicht zugelassene Fahrzeuge oder Occasionsfahrzeuge aus dem Ausland in Verkehr gesetzt werden können. Mit dieser Massnahme verhindert das ASTRA, dass weitere potenziell betroffene Fahrzeuge neu für den Schweizer Strassenverkehr zugelassen werden und die Verunsicherung bei den Konsumenten weiter zunimmt.
Nicht betroffen von dieser Verfügung sind Schweizer Occasionsautos und alle bereits in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge. Diese dürfen weiter verkehren oder als Occasionen gehandelt werden.
AMAG-CEO Morten Hannesbo erklärte dem «Blick», die Zahl der betroffenen Fahrzeuge sei tiefer, als vom ASTRA in einer ersten Stellungnahme vermeldet, und man hätte abwarten können, bis konkrete Zahlen vorlägen, wie dies normalerweise bei sicherheitsrelevanten Abklärungen der Fall sei. Gleichzeitig gab er sich aber kooperativ: «Wir arbeiten mit dem ASTRA offen und umfassend zusammen, um den Sachverhalt schnell und vollumfänglich abzuklären.»
Andreas Burgener, Direktor auto-schweiz, trat am Samstag im Radio SRF auf. Er warnte vor Verallgemeinerungen. Getrickst worden sei lediglich bei einer Motorengruppe eines Konzerns. Für alle anderen Autohersteller gelte die Unschuldsvermutung. Und weiter: Das vom ASTRA verhängte Verkaufsverbot gebe der Branche noch einen oben drauf. Alle anderen Länder unternähmen aktuell Abklärungen und Messungen, nur die Schweiz greife zum Hammer des Verkaufsverbots. Und der Wiedereinführung obligatorischer Abgastests erteilte Burgener eine Absage, er sagte, die Typengenehmigung reiche.
Auch in der Sonntagspresse war der «Fall VW» ein grosses Thema. In der NZZ am Sonntag kam EMPA-Ingenieur Christian Bach zu Wort: Dieser Fall werde zu einem Umdenken in der Autoindustrie führen, sagte er dem Blatt. Denn mobile Abgasanalysesysteme, welche den VW-Betrug aufdeckten, habe es bis vor kurzem noch nicht in der erforderlichen Qualität gegeben. Und sein Fazit: «Der Dieselmotor wird dank dem 'Fall VW' schneller sauber werden als viele es für möglich gehalten haben.»
Am Montag ist etwas Ruhe eingekehrt. Alle (auch wir) warten auf die offizielle Erklärung des ASTRA. Roger Kunz, Präsident des Verbandes Freier Autohandel Schweiz (VFAS) verschickte allerdings eine Pressemitteilung, die vom «Blick» aufgenommen wurde. Darin heisst es, dass man eine Schadenersatzforderung gegenüber dem VW-Konzern plane. Der VFAS rechnet mit rund 1000 praktisch unverkäuflichen Autos, welche bei den Schweizer Händler unimmatrikuliert in den Garagen herumstehen.
Interview: Das sagt AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli zum «Fall VW»
AGVS-Newsdesk: Was ging Ihnen durch den Kopf, als Sie von den Abgasmanipulationen erfahren haben?
Urs Wernli: Spontan dachte ich: Das ist ein schlechtes Signal für die Autobranche. Schade, denn die Autoindustrie bemüht sich seit Jahren intensiv darum, die Abgaswerte zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen – mit Erfolg.
Und wie ist die Stimmung bei den Garagisten?
Aus Sorge um die Sorgen ihrer Kunden ist die Stimmung bei den Garagisten angespannt. Sie sind mit etwas konfrontiert, für das sie nichts dafür können. Als Bindeglied zwischen Herstellern, Importeuren und Automobilisten stehen die Garagisten aktuell in einem unangenehmen Spannungsfeld: Kundinnen und Kunden suchen bei ihren Garagisten zunehmend Antworten auf ihre Fragen. Die Verunsicherung steigt an.
Wie stehts um Ihr Vertrauen zum Importeur?
Der Importeur ist genau so unschuldig wie unsere Garagisten. Beide vertreiben, verkaufen und warten die Fahrzeuge, die die Hersteller produzieren. Die Qualität der Partnerschaft mit den Importeuren ist davon nicht betroffen. Wir arbeiten in verschiedenen Bereichen zusammen, z.B. auch in der Aus- und Weiterbildung, wo die Branche zu den weltweit Besten gehört.
Was sind die Forderungen des AGVS?
Der bestehende EU-Prüfzyklus, der auch für die Fahrzeuge in der Schweiz gilt, ist schon seit längerer Zeit in Diskussion. Aus Sicht von Experten ist er in verschiedenen Punkten fragwürdig, beispielsweise werden beim Test normalerweise in Betrieb stehende elektrische Verbraucher wie die Klimaanlage ausgeschaltet. Des Weiteren entspricht das auf dem Prüfstand unter Laborbedingungen abgefahrene Geschwindigkeit- und Beschleunigungsprofil keineswegs einem alltäglichen Fahrverhalten. Der AGVS rechnet damit, dass ab 2017 ein neuerer Prüfzyklus vorliegt und europaweit gilt. Im Rahmen dieses neuen Prüfzyklus kann es auch sein, dass dann – wie es bei den neueren schweren NFZ bereits der Fall ist – die Emissionen direkt im Fahrbetrieb überwacht werden. Dabei spricht man von Real-Driving-Emissions (RDE).
Braucht es jetzt Stichprobenkontrollen?
Nein, das macht keinen Sinn. Stichproben könnte man aufgrund der Vergleichbarkeit nur unter Bedingungen machen, wie sie von den entsprechenden Herstellern gemacht werden. Wichtiger ist, dass jetzt der EU-Prüfzyklus aktualisiert und optimiert wird.
Inwiefern stellen Sie sich auf eine Rückrufaktion ein?
Das ist gut vorstellbar. Weil es sich aber nicht um ein akutes Sicherheitsproblem handelt, dürfte diese Fahrzeugüberprüfung in Europa aber als Service-Aktion realisiert werden. Das heisst, dass entsprechende Fahrzeuge im Rahmen ihres nächsten Werkstattbesuchs kostenlos überprüft und mit einem Software-Update ausgestattet werden.
Droht der Autobranche ein Imageschaden?
Ja, leider, der Imageschaden ist bereits eingetreten und wird durch den weiteren Verlauf und den entsprechend ausgelösten Handlungen und Angebote beeinflusst. Auch wenn die Garagisten nur die angelieferten Fahrzeuge betreuen ist es für uns entscheidend, dass jetzt ehrlich und transparent informiert wird, sobald verlässliche Informationen vorliegen. Darauf vertrauen wir und bieten den Garagenkunden jegliche Transparenz.