Das gilt es bald zu beachten

Anpassung der Energieetikette

Das gilt es bald zu beachten

9. Juli 2024 agvs-upsa.ch – Das UVEK hat turnusgemäss die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt – das müssen Sie als Garagist wissen! Jürg A. Stettler

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Foto: AGVS-Medien

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung, die in der Energieeffizienzverordnung (EnEV) vorgeschrieben ist, hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen neu eingeteilt. Die Energieetikette informiert über den Treibstoffverbrauch in Liter/100 km, den CO2-Ausstoss in g/km und die Energieeffizienz. Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Angaben aus der Energieetikette sowie weitere Informationen müssen zudem in der Werbung, Preislisten, Onlinekonfiguratoren und in Verkaufsmaterialien angezeigt werden.

Die wichtigsten Änderungen
Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom UVEK jährlich aktualisiert und neu berechnet. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen überprüft: Sie werden an die neuen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst.

Da der Zielwert für neue Personenwagen per 1. Januar 2025 sinkt, wird auch die Einteilung in die Energieeffizienzkategorien ambitionierter. Als Grundlage für die Berechnung der Energieeffizienzkategorien werden die Primärenergie-Benzinäquivalente verwendet. Diese dienen zur einheitlichen Erfassung des Energieverbrauchs verschiedener Antriebstechnologien. Die Aktualisierung hat zur Folge, dass bestimmte Automodelle ab 2025 in eine andere Energieeffizienzkategorie eingestuft werden. Ein Online-Tool zur Erstellung der Energieetiketten für 2024 und 2025 ist auf der BFE-Website verfügbar.

Durchschnittswert nicht mehr auf Etikette
Der Durchschnitt der CO2-Emissionen aller im Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024 in Verkehr gesetzten Neuwagen wird auf der Energieetikette nicht mehr angezeigt. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2020. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2024 lag der Wert bei 122 g/km (auf Basis von WLTP-Daten gerechnet). Für das Jahr 2025 beträgt der Wert neu 113 g/km (WLTP). Hauptgrund für diese Absenkung ist die Zunahme der Verkäufe von Elektrofahrzeugen.

Hier geht’s zur offiziellen Verordnung (PDF)
Hier geht’s zur detaillierten Brancheninfo zur Energieetikette (PDF)

 
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