Massnahmenplan für Mobilität
Auto-Schweiz will Überregulierung stoppen
24. Februar 2024 agvs-upsa.ch – Die E-Auto-Verkäufe kommen hierzulande nicht in die Gänge. An der Jahresmedienkonferenz hat Auto-Schweiz daher einen Massnahmenplan vorgelegt. Jürg A. Stettler
Peter Grünenfelder, Präsident Auto-Schweiz (links), mit Auto-Schweiz-Vizepräsident Helmut Ruhl. Fotos: AGVS-Medien
Der Marktanteil von Elektroautos an allen Neuwagen betrug im Januar gerade noch 19,7 Prozent, was nur knapp über dem Wert des Gesamtjahres 2024 von 19,3 Prozent liegt. Und dies trotz immer mehr (inzwischen über 200), auch immer mehr günstigen E-Modellen in fast allen Klassen. Die Verunsicherung und Kaufzurückhaltung lässt die CO2-Ziele der Politik in weite Ferne rücken. «Wir sind bei den Autoverkäufen mit dem schwächsten Januar in diesem Jahrtausend gestartet», so Peter Grünenfelder, Präsident Auto-Schweiz. «Damit 2025 nicht zu einem schrecklichen Jahr für die Autobranche wird, ist eine rasche Reparatur der politischen Rahmenbedingungen dringend angezeigt.» Es brauche keine Planwirtschaft, sondern marktwirtschaftliche Ansätze. Eine ungenügende Infrastruktur zuhause oder am Arbeitsplatz sowie hohe Energiekosten seien Hemmnisse in der Schweiz, ein E-Fahrzeug anzuschaffen. Und zudem Faktoren, auf welche die Autoimporteure selbst keinen Einfluss hätten. «Wir zahlen für eine Batterieladung etwa das Doppelte wie im E-Mobilitäts-Vorbild Norwegen und können als Private den Energieanbieter nicht einfach so wechseln. Hinzu kommt eine fehlende Preistransparenz beim öffentlichen Laden», zählt Grünenfelder weitere Herausforderungen auf.
Nicht verabschiedete CO2-Verordnung
Am meisten Sorgen bereitet den Verantwortlichen von der Vereinigung der Autoimporteure jedoch die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte und nach wie vor unverabschiedete CO2-Verordnung. Diese weicht in zentralen Punkten von den Regelungen im Rest Europas ab, was eine sanktionsfreie Erreichung der auf Anfang 2025 abgesenkten Zielwerte für neue Personen- und Lieferwagen in den kommenden Jahren nahezu unmöglich erscheinen lässt. «Die vom Bundesrat geplante rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben – dies belegt das von Auto-Schweiz in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Professor Peter Hettich», hält Peter Grünenfelder zudem fest.
Die Diskrepanz zwischen fehlenden Anreizen für den Erwerb elektrischer Fahrzeuge einerseits und andererseits einer schweizerischen CO2-Regulierung, die weit schärfer ist als die europäische, wird so zur grundlegenden Bedrohung. «Dadurch wird die gesamte Schweizer Autowirtschaft mit über 100'000 Arbeitsplätzen und mehr als 4000 Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt», sagt der Auto-Schweiz-Präsident.
Donato Bochicchio, Managing Director der PCDOL-Markengruppe und Logep bei der Emil Frey Gruppe und Auto-Schweiz-Vizepräsident.
E-Mobilität sei ein Generationenprojekt
Auto-Schweiz-Vizepräsident Donato Bochicchio, gleichzeitig Managing Director der PCDOL-Markengruppe und Logep bei der Emil Frey Gruppe, ergänzt: «Kauft die Schweizer Bevölkerung nicht wie gefordert genügend Elektrofahrzeuge, drohen für 2025 Strafzahlungen von bis zu einer halben Milliarde Franken.» Für die Schweizer Autobranche könne dies existenzbedrohende Ausmasse annehmen, weil eine rentable Geschäftstätigkeit damit staatlich quasi verunmöglicht werde. Es sei mit einem Arbeitsplatzabbau von Tausenden Stellen, der Ausdünnung des Händlernetzes und der Aufgabe von Garagenbetrieben zu rechnen. Bochicchio: «Eine unserer primären Forderungen ist: Gleiche Regulierung wie in der EU und nicht schärfer. Auch so werden wir nicht sanktionsfrei ausgehen. Aber wenn erst im März und April Klarheit herrscht, wie die CO2-Verordnung und damit unsere Zielvorgaben aussehen, dann sind schon drei Monatsvolumen abgerechnet und weitere drei oder mehr Monatsvolumen an Neuwagen bestellt.» Die Schweizer Politik müsse sich der Marktrealität stellen: Der Markthochlauf von elektrischen und emissionsarmen Fahrzeugen sei ein Generationenprojekt und kein Sprint von 0 auf 100. Die Automobilwirtschaft könne die Energiewende ausserdem nicht allein lösen. «Es braucht die konkrete Unterstützung der über 600 Elektrizitätswerke, von Netzprovidern und Vermietern, aber auch Kantonen und Gemeinden», so Donato Bochicchio.
Helmut Ruhl, Auto-Schweiz-Vizepräsident und CEO der Amag Group AG.
Ungenügende Rahmenbedingungen
In der Schweiz als «Land der Mieterinnen und Mieter» ist es nämlich nach wie vor für viele Privatkundinnen und -kunden schwierig bis unmöglich, am eigenen Parkplatz – etwa in einer Tiefgarage eines Mehrparteiengebäudes – eine Ladestation zu bekommen. «Ohne den Komfort- und Preisvorteil einer eigenen Lademöglichkeit entscheiden sich viele Autokäuferinnen und -käufer nach wie vor für einen Benziner oder Diesel», erläutert Auto-Schweiz-Vizepräsident Helmut Ruhl, CEO der Amag Group AG. Er verweist auf Norwegen, wo in einem Land mit lediglich 19 Prozent Mieterinnen und Mietern diese dennoch ein «Recht auf Laden» hätten und somit faktisch die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit habe, eine Ladestation zu installieren.
Nicht mehr in Top Ten der E-Mobilitäts-Länder
Auch in vielen anderen Bereichen hielten die Rahmenbedingungen für E-Mobilität hierzulande einem internationalen Vergleich nicht mehr stand. «Daher ist die Schweiz mittlerweile aus den Top Zehn der E-Mobilitätsländer in Europa gefallen», so Ruhl. «Die Autobranche unterstützt die Klimaziele der Schweiz, und wir als Importeure unternehmen viel, was über die reine Bereitstellung von Fahrzeugen hinausgeht: Wir stellen Ladestationen auf, bieten vergünstigte Ladetarife an und bauen die Produktion erneuerbarer Energien aus. Es gehören aber viele weitere Branchen und Akteure zum Gelingen dazu – doch nur die Automobilwirtschaft soll finanziell gebüsst werden. Das ist weder marktwirtschaftlich noch sinnvoll reguliert.»
Thomas Rücker, Direktor von Auto-Schweiz.

Der Marktanteil von Elektroautos an allen Neuwagen betrug im Januar gerade noch 19,7 Prozent, was nur knapp über dem Wert des Gesamtjahres 2024 von 19,3 Prozent liegt. Und dies trotz immer mehr (inzwischen über 200), auch immer mehr günstigen E-Modellen in fast allen Klassen. Die Verunsicherung und Kaufzurückhaltung lässt die CO2-Ziele der Politik in weite Ferne rücken. «Wir sind bei den Autoverkäufen mit dem schwächsten Januar in diesem Jahrtausend gestartet», so Peter Grünenfelder, Präsident Auto-Schweiz. «Damit 2025 nicht zu einem schrecklichen Jahr für die Autobranche wird, ist eine rasche Reparatur der politischen Rahmenbedingungen dringend angezeigt.» Es brauche keine Planwirtschaft, sondern marktwirtschaftliche Ansätze. Eine ungenügende Infrastruktur zuhause oder am Arbeitsplatz sowie hohe Energiekosten seien Hemmnisse in der Schweiz, ein E-Fahrzeug anzuschaffen. Und zudem Faktoren, auf welche die Autoimporteure selbst keinen Einfluss hätten. «Wir zahlen für eine Batterieladung etwa das Doppelte wie im E-Mobilitäts-Vorbild Norwegen und können als Private den Energieanbieter nicht einfach so wechseln. Hinzu kommt eine fehlende Preistransparenz beim öffentlichen Laden», zählt Grünenfelder weitere Herausforderungen auf.
Nicht verabschiedete CO2-Verordnung
Am meisten Sorgen bereitet den Verantwortlichen von der Vereinigung der Autoimporteure jedoch die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte und nach wie vor unverabschiedete CO2-Verordnung. Diese weicht in zentralen Punkten von den Regelungen im Rest Europas ab, was eine sanktionsfreie Erreichung der auf Anfang 2025 abgesenkten Zielwerte für neue Personen- und Lieferwagen in den kommenden Jahren nahezu unmöglich erscheinen lässt. «Die vom Bundesrat geplante rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben – dies belegt das von Auto-Schweiz in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Professor Peter Hettich», hält Peter Grünenfelder zudem fest.
Die Diskrepanz zwischen fehlenden Anreizen für den Erwerb elektrischer Fahrzeuge einerseits und andererseits einer schweizerischen CO2-Regulierung, die weit schärfer ist als die europäische, wird so zur grundlegenden Bedrohung. «Dadurch wird die gesamte Schweizer Autowirtschaft mit über 100'000 Arbeitsplätzen und mehr als 4000 Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit massiv eingeschränkt», sagt der Auto-Schweiz-Präsident.

E-Mobilität sei ein Generationenprojekt
Auto-Schweiz-Vizepräsident Donato Bochicchio, gleichzeitig Managing Director der PCDOL-Markengruppe und Logep bei der Emil Frey Gruppe, ergänzt: «Kauft die Schweizer Bevölkerung nicht wie gefordert genügend Elektrofahrzeuge, drohen für 2025 Strafzahlungen von bis zu einer halben Milliarde Franken.» Für die Schweizer Autobranche könne dies existenzbedrohende Ausmasse annehmen, weil eine rentable Geschäftstätigkeit damit staatlich quasi verunmöglicht werde. Es sei mit einem Arbeitsplatzabbau von Tausenden Stellen, der Ausdünnung des Händlernetzes und der Aufgabe von Garagenbetrieben zu rechnen. Bochicchio: «Eine unserer primären Forderungen ist: Gleiche Regulierung wie in der EU und nicht schärfer. Auch so werden wir nicht sanktionsfrei ausgehen. Aber wenn erst im März und April Klarheit herrscht, wie die CO2-Verordnung und damit unsere Zielvorgaben aussehen, dann sind schon drei Monatsvolumen abgerechnet und weitere drei oder mehr Monatsvolumen an Neuwagen bestellt.» Die Schweizer Politik müsse sich der Marktrealität stellen: Der Markthochlauf von elektrischen und emissionsarmen Fahrzeugen sei ein Generationenprojekt und kein Sprint von 0 auf 100. Die Automobilwirtschaft könne die Energiewende ausserdem nicht allein lösen. «Es braucht die konkrete Unterstützung der über 600 Elektrizitätswerke, von Netzprovidern und Vermietern, aber auch Kantonen und Gemeinden», so Donato Bochicchio.

Ungenügende Rahmenbedingungen
In der Schweiz als «Land der Mieterinnen und Mieter» ist es nämlich nach wie vor für viele Privatkundinnen und -kunden schwierig bis unmöglich, am eigenen Parkplatz – etwa in einer Tiefgarage eines Mehrparteiengebäudes – eine Ladestation zu bekommen. «Ohne den Komfort- und Preisvorteil einer eigenen Lademöglichkeit entscheiden sich viele Autokäuferinnen und -käufer nach wie vor für einen Benziner oder Diesel», erläutert Auto-Schweiz-Vizepräsident Helmut Ruhl, CEO der Amag Group AG. Er verweist auf Norwegen, wo in einem Land mit lediglich 19 Prozent Mieterinnen und Mietern diese dennoch ein «Recht auf Laden» hätten und somit faktisch die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit habe, eine Ladestation zu installieren.
Nicht mehr in Top Ten der E-Mobilitäts-Länder
Auch in vielen anderen Bereichen hielten die Rahmenbedingungen für E-Mobilität hierzulande einem internationalen Vergleich nicht mehr stand. «Daher ist die Schweiz mittlerweile aus den Top Zehn der E-Mobilitätsländer in Europa gefallen», so Ruhl. «Die Autobranche unterstützt die Klimaziele der Schweiz, und wir als Importeure unternehmen viel, was über die reine Bereitstellung von Fahrzeugen hinausgeht: Wir stellen Ladestationen auf, bieten vergünstigte Ladetarife an und bauen die Produktion erneuerbarer Energien aus. Es gehören aber viele weitere Branchen und Akteure zum Gelingen dazu – doch nur die Automobilwirtschaft soll finanziell gebüsst werden. Das ist weder marktwirtschaftlich noch sinnvoll reguliert.»

Um dieses Dilemma zu lösen und den Schweizerinnen und Schweizer die E-Mobilität schmackhafter zu machen, legte Auto-Schweiz an der Jahreskonferenz einen zehn Punkte umfassenden Massnahmenplan vor. «Neben regulatorischen Massnahmen beinhaltet die Liste auch andere Bereiche», erläutert Thomas Rücker, Direktor von Auto-Schweiz. Stossend sei, dass etwa die sehr guten Erfahrungen bei emissionsfreien LKW, bei denen bereits 11,6 Prozent der neuen Trucks einen E-Antrieb haben, nicht auch in anderen Mobilitätsbereichen angewendet und genutzt werden. «Hier gibt es Anreize und Planbarkeit dank der LSVA-Regulierung. Es geht schon, wenn man es richtig macht», so Peter Grünenfelder, Präsident Auto-Schweiz.
Auto-Schweiz-Vizepräsident Helmut Ruhl und Peter Grünenfelder, Präsident Auto-Schweiz (rechts) erläutern die Strategie der Importeuere und den 10-Punkte-Plan.

Der «10-Punkte-Plan zum Gelingen der E-Mobilität» von Auto-Schweiz
1. Fünfjähriges Moratorium der Automobilsteuer auf E-Fahrzeuge
Beschleunigt Transformation auf CO2-neutrale Antriebstechnologien durch niedrigere Kaufpreise.
2. Steuerliche Begünstigung bei Installation von privaten Ladestationen und Recht auf Laden
Schafft stärkere Anreize für Hauseigentümer:innen, Arbeitgebende und Investitionswillige – profitieren würden insbesondere Mieter:innen.
3. Preistransparenz beim öffentlichen Laden
Löst einen funktionierenden Preiswettbewerb zwischen den Anbietern aus, von dem E-Auto-Fahrende profitieren.
4. Vollständige Liberalisierung des Strommarktes
Resultiert in kostengünstigeren Tarifen für Private beim Heimladen und am Arbeitsplatz.
5. Konsequenter Verzicht auf kostentreibende «Swiss Finish»-Regulierungen
Vermeidet Rechtsunsicherheit bei Anbietern und verhindert massive Verteuerung der E-Mobilität in der Schweiz.
6. Keine rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung
Vermeidung widerrechtlicher Sanktionierung von bereits abgeschlossenen Inverkehrsetzungen und Verkäufen.
7. Flexibilisierung des CO2-Absenkungspfads
Vermeidung der Verteuerung der individuellen und gewerblichen Mobilität durch flexible Anpassung der CO2-Zwischenziele an die Marktgegebenheiten.
8. Technologieoffenheit
Ermöglicht Wettbewerb und die besten emissionsfreien Antriebe bzw. führt dazu, dass das Potenzial der verschiedenen Antriebsarten ausgeschöpft werden kann – nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für den bestehenden Fuhrpark.
9. Harmonisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern, MWST-Verzicht auf neue BEV prüfen
Spürbare Vergünstigung elektrischer Mobilität insbesondere für Private. Bürokratiearmer Schub in Richtung Netto-Null angesichts gut laufender Bundesfinanzen.
10. Attraktivitätssteigerung von E-Lieferwagen
Schub für elektrische Lieferwagen bis 4,25 Tonnen und Senkung der Hürden für Unternehmen beim Umstieg auf E-Mobilität.
1. Fünfjähriges Moratorium der Automobilsteuer auf E-Fahrzeuge
Beschleunigt Transformation auf CO2-neutrale Antriebstechnologien durch niedrigere Kaufpreise.
2. Steuerliche Begünstigung bei Installation von privaten Ladestationen und Recht auf Laden
Schafft stärkere Anreize für Hauseigentümer:innen, Arbeitgebende und Investitionswillige – profitieren würden insbesondere Mieter:innen.
3. Preistransparenz beim öffentlichen Laden
Löst einen funktionierenden Preiswettbewerb zwischen den Anbietern aus, von dem E-Auto-Fahrende profitieren.
4. Vollständige Liberalisierung des Strommarktes
Resultiert in kostengünstigeren Tarifen für Private beim Heimladen und am Arbeitsplatz.
5. Konsequenter Verzicht auf kostentreibende «Swiss Finish»-Regulierungen
Vermeidet Rechtsunsicherheit bei Anbietern und verhindert massive Verteuerung der E-Mobilität in der Schweiz.
6. Keine rückwirkende Inkraftsetzung der CO2-Verordnung
Vermeidung widerrechtlicher Sanktionierung von bereits abgeschlossenen Inverkehrsetzungen und Verkäufen.
7. Flexibilisierung des CO2-Absenkungspfads
Vermeidung der Verteuerung der individuellen und gewerblichen Mobilität durch flexible Anpassung der CO2-Zwischenziele an die Marktgegebenheiten.
8. Technologieoffenheit
Ermöglicht Wettbewerb und die besten emissionsfreien Antriebe bzw. führt dazu, dass das Potenzial der verschiedenen Antriebsarten ausgeschöpft werden kann – nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für den bestehenden Fuhrpark.
9. Harmonisierung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern, MWST-Verzicht auf neue BEV prüfen
Spürbare Vergünstigung elektrischer Mobilität insbesondere für Private. Bürokratiearmer Schub in Richtung Netto-Null angesichts gut laufender Bundesfinanzen.
10. Attraktivitätssteigerung von E-Lieferwagen
Schub für elektrische Lieferwagen bis 4,25 Tonnen und Senkung der Hürden für Unternehmen beim Umstieg auf E-Mobilität.
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