AGVS setzt sich erfolgreich gegen Einschränkungen des MIV ein

Verkehrsflächen für Langsamverkehr

AGVS setzt sich erfolgreich gegen Einschränkungen des MIV ein

17. Dezember 2024 agvs-upsa.ch – Im vergangenen Jahr führte der Bundesrat eine Vernehmlassung zu Verkehrsflächen für den Langsamverkehr durch. Die Neuerungen hätten den motorisierten Individualverkehr (MIV) stark beeinträchtigt. Die damalige Stellungnahme des AGVS trägt nun Früchte. Ilir Pinto

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Der AGVS hat sich erfolgreich gegen Neuerungen zum Langsamverkehr gewehrt, welche erhebliche Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr zur Folge gehabt hätten. Foto: Shutterstock

Im Jahr 2023 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu Verkehrsflächen für den Langsamverkehr, welche viele Neuerungen vorschlug, die jedoch gleichzeitig den motorisierten Individualverkehr (MIV) massiv beeinträchtigt hätten. Der AGVS nahm damals Stellung und lehnte gewisse Änderungsvorschläge ab. So gab es wichtige, sicherheitsrelevante Faktoren, welche aus Sicht des AGVS nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. Es sollte beispielsweise auf die bestehende Strasseninfrastruktur und deren beschränkte Platzverhältnisse Rücksicht genommen werden. Auch die gegenseitige Behinderung von Langsam- und Schnellverkehr gilt es zu verhindern.

Das Engagement des AGVS hat sich nun ausgezahlt: An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat die Regeln für E-Bikes aktualisiert – zugunsten der Harmonisierung der Regelungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs. Eine neue Kategorie für schwere Elektro-Motorfahrräder wird eingeführt, die ein Gesamtgewicht von bis zu 450 kg haben dürfen. Die Vorschriften treten dann am 1. Juli 2025 in Kraft.

Gegen folgende Neuerungen hat sich der AGVS mit Erfolg eingesetzt:
 
  • Die Erhöhung der zulässigen Breite für schwere Motorfahrräder von 1 m auf 1,20 m konnte abgewendet werden, da der AGVS argumentierte, dass eine Erhöhung angesichts der Breite der bestehenden Strasseninfrastruktur nicht möglich sei. Zudem behindere diese den Verkehrsfluss und vermindere die Sicherheit.
  • Es kommt keine generelle Befreiung von schweren und schnellen Motorfahrrädern von der Nutzungspflicht von Radwegen. «Dieser Vorschlag würde die Einrichtung einiger bereits heute nicht ausreichend genutzter Radwege in Frage stellen», schrieb der AGVS damals in der Stellungnahme. Diese Verkehrsteilnehmenden dürfen also nur dann auf die Strasse ausweichen, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert. Diese darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden, namentlich bei hohem Fussgängeraufkommen und engen Platzverhältnissen.
  • Die Senkung des Mindestalters für die Nutzung von langsamen E-Bikes auf zwölf Jahre (bei Begleitung durch eine volljährige Person) kommt nicht, da der AGVS Sicherheitsbedenken äusserte und eine mangelnde Kontrollmöglichkeit vorbrachte.
  • Fahrverbote für rein benzinbetriebene Motorfahrräder unter gleichzeitiger Gestattung von Elektrovarianten konnte man abwenden. «Im Sinne der Technologieneutralität ist diese staatliche Diskriminierung nicht zu rechtfertigen. Dieser Vorschlag tangiert die Verkehrssicherheit nicht, und deshalb ist die Andersbehandlung aufgrund der Antriebsart abzulehnen», schrieb der AGVS damals in der Stellungnahme.
  • Es kommen keine ununterbrochene Radstreifen, welche mit baulichen Elementen versehen sind, um die Radstreifen vom Rest des Verkehrs abzugrenzen. Der AGVS kritisierte dies scharf, denn bauliche Elemente bilden Sicherheitsrisiken für Autos sowie Radstreifenbenutzende selbst. Und sie behindern den Verkehr massiv, vor allem das Kreuzen mit grösseren Fahrzeugen wie LKWs. Zudem fehlt schlichtweg oft der Platz für solche bauliche Elemente.

Tahir Pardhan, Leiter Recht & Politik des AGVS, hält fest: «Das aktive Engagement des AGVS in der Verkehrspolitik zeigt einmal mehr, wie wichtig eine kompetente Interessenvertretung für das Schweizer Autogewerbe ist und vernünftige Lösungen im Sinne aller Verkehrsteilnehmer gefunden werden ohne, dass der MIV noch weiter eingeschränkt werden muss». Mit seinem Einsatz – oft auch hinter den Kulissen – hat der AGVS nicht nur tragfähige Lösungen gefördert, sondern dazu beigetragen, dass die Sicherheit im Strassenverkehr gewahrt bleibt und die Infrastruktur auch künftig effizient genutzt werden kann.
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