Branchenlösung beim Batterie-Recycling angestrebt

Gebührenbefreiung endet

Branchenlösung beim Batterie-Recycling angestrebt

16. Dezember 2021 agvs-upsa.ch – Industrie- und Fahrzeugbatterien müssen in der Schweiz umweltgerecht entsorgt werden. Dieses Recycling wird seit 2011 über eine Gebührenpflicht finanziert, von der man sich befreien lassen konnte. Nur: Die aktuelle Gebührenbefreiung läuft für die Autobranche Ende 2021 aus. 

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Fotos: VW

jas. Der Elektroanteil bei Neufahrzeugen steigt in der Schweiz kontinuierlich. Damit nimmt auch die Anzahl der Batterien zu, die eines Tages fachgerecht entsorgt werden müssen. Doch genau wie bei allem in der Elektromobilität geschieht dies zum Glück für den Garagisten nicht von heute auf morgen.

Letztes Jahr konnte durch Batterierecycling europaweit etwa 8000 Tonnen Material zurückgewonnen werden. Dies sind vor allem Aluminium und Kupfer aus den Batteriepacks sowie Nickel, Kobalt und Lithium aus den Batteriezellen. 2040 könnten 720 000 Tonnen Material im Wert von etwa 5,26 Milliarden Franken zurückgewonnen werden – die neunzigfache Menge! Der Leiter der elektrischen ID-Baureihe von Volkswagen, Andreas Krüger, erläutert: «Wir haben aktuell sogar noch zu wenige Batterien zum Recyclen, höchstens einige von Vorserienfahrzeugen oder solchen, die für Crashtests genutzt wurden.» Die Batterien seien normalerweise mindestens acht Jahre in den Fahrzeugen im Einsatz, bevor sie als Speicherbatterie in sogenannten «Second Life»-Projekten für weitere rund acht Jahre zum Einsatz kommen. Erst danach werde das eigentliche Recycling der Batterien notwendig. Trotzdem hat VW eine Pilotanlage aufgebaut, um erste Erfahrungen zu sammeln.

Viele Hersteller haben ebenfalls Lösungen zur Hand, wie die wertvollen Ressourcen nach dem E-Autoleben weiter genutzt werden können. Honda Motor Europe hat letztes Jahr seine Batterie-Recycling-Partnerschaft mit Snam (Société Nouvelle d'Affinage des Métaux) ausgebaut, um die nachhaltige Verwertbarkeit seiner Altbatterien zu verbessern. Snam sammelt die Batterien aus der wachsenden Anzahl der Hybrid- und Elektro-Hondas europaweit ein. Und die Renault-Gruppe, die mit dem Zoe bereits seit Jahren ein E-Modell auf den Strassen hat, kooperiert beim Batterie-Recycling mit dem Entsorgungs- und Recyclingspezialisten Veolia und dem Chemiekonzern Solvay.

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Batterien, darunter Industrie- und Fahrzeugbatterien, müssen auch in der Schweiz umweltgerecht entsorgt werden. Seit 2011 existiert zur Finanzierung dieser Entsorgung eine Gebührenpflicht. Hersteller und Importeure von Batterien – auch von Lithium-Ionen-Batterien für Elektroautos – können sich unter bestimmen Voraussetzungen von dieser Gebührenpflicht befreien lassen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Anhang 2.15, Ziffer 6.1). Die aktuelle Gebührenbefreiung läuft jedoch Ende 2021 aus. Daher musste die Schweizer Autobranche der Inobat, die im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (Bafu) die vorgezogene Entsorgungsgebühr erhebt und verwaltet, eine Lösung fürs Batterie-Recycling präsentieren. «Wir haben unseren Antrag auf eine Branchenlösung fürs Batterie-Recycling fristgerecht eingereicht und warten nun gespannt, was Inobat dazu sagt», erklärt Christoph Wolnik von Auto-Schweiz. «Details können wir leider erst nach der Begutachtung unseres Konzepts mit den Garagisten teilen; eventuell sind noch Anpassungen nötig.» Auch vom Bafu gibt es zum laufenden Verfahren keine Auskünfte. Welche und ob ab 2022 Änderungen für Garagisten oder gar den Elektro-Autokäufer anstehen, ist daher noch offen. Auto-Schweiz ist aber zuversichtlich, dass man Inobat eine für alle Beteiligten gute Lösung präsentiert hat und somit auch künftig von der Gebührenbefreiung profitieren kann.
 
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Kommentare


Anonyme 22. Dezember 2021 - 9:41
Darf der Importeur nächstes Jahr die Vorgezogene Recycling-Gebühr uns Garagisten in Rechnung stellen? Dies wäre wiederum eine Margenkürzung.

agvs_admin 23. Dezember 2021 - 11:18
Guten Tag, Besten Dank für Ihren Kommentar. Um Ihre Frage ausführlich beantworten zu können, wenden Sie sich gerne direkt an unseren Rechtsdienst, Olivia Solari, Master of Law Rechtsdienst & Politik, Tel. direkt 031 307 15 34, olivia.solari@agvs-upsa.ch. Vielen Dank und Freundliche Grüsse, Serina Danz, Kommunikation & Medien